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Sommer ist Grillsaison
Wo auf Balkonen, Terrassen oder im Garten gegrillt und getobt wird, ist Ärger mit den Nachbarn oft vorprogrammiert, insbesondere wenn Rauch, Gerüche und Lärm über die Grundstücksgrenzen hinwegziehen. Was dürfen Wohnungseigentümer und Mieter in solchen Fällen eigentlich? Ein Überblick.
Manchmal sind es Zäune, Hecken oder Mauern, die für Streit unter Nachbarn sorgen, manchmal sind es Bäume und Sträucher. Auch spielende Kinder im angrenzenden Garten können schnell den Frieden an der Grundstücksgrenze stören. Im Sommer ist die Grillparty oft der Auslöser von Konflikten: Wie viel Rauch und Geruch sind eigentlich zumutbar?
Die grundlegende Regel ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): Das Eigentumsrecht des Nachbarn darf nicht beeinträchtigt werden (Eigentumsstörung im Sachenrecht). Ergänzend gelten die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer, kommunale Vorschriften und Gerichtsurteile.
Nachbarrecht: Gesetzliche Regelungen Wenn das Pärchen nebenan Freunde zu einer Grillfeier einlädt, ist es mit der Ruhe im eigenen Garten oft vorbei. Doch wie viel Lärm muss man vom Nachbargarten aus dulden? "Ein bundesweites Gesetz, das allgemeine Ruhezeiten festlegt, gibt es in Deutschland nicht", sagt Wolfgang Müller, Rechtsexperte der Ideal Versicherung.
Jedoch können die Satzungen der Kommunen beispielsweise eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr vorsehen. Auch die Regelungen zur Nachtruhe unterscheiden sich je nach Bundesland. Müller empfiehlt: "Wer eine Feier im Garten plant, sollte ab 22 Uhr darauf achten, dass Gespräche und Musik Zimmerlautstärke nicht überschreiten. Das gilt auch innerhalb geschlossener Räume."
Grillen: Mietvertrag und Hausordnung Rauch und Gerüche, die beim Grillen von Steak, Würstchen und Gemüse entstehen, führen häufig zu Streitigkeiten, wenn sie zum Nachbarn hinüberziehen. "Regelungen zum Grillen, wie etwa ein explizites Grillverbot oder ein Verbot des Grillens mit offener Flamme, sind häufig im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgelegt", erklärt der Rechtsexperte. "Sie können beispielsweise das Grillen auf offener Flamme oder generell untersagen."
Wie häufig Hobby-Griller ihren Grill anfeuern dürfen, ist nicht einheitlich geregelt. Bei Streitfällen entscheiden die Gerichte je nach Einzelfall unterschiedlich. Müllers Tipp: Rücksicht auf die Nachbarn nehmen und den Grill nicht zu nah an die Grundstücksgrenze stellen. Zudem sollten Rauch und Gerüche nicht direkt in die Wohnung oder auf die Terrasse eines Nachbarn ziehen.
Lärm: Wie tolerant muss der Nachbar sein? Wenn Kinder im Garten spielen, kann es schnell laut werden. "Viele Nachbarn zeigen bei Kinderlärm eine höhere Toleranz, und viele Gerichtsurteile bestätigen, dass Kinder sich austoben dürfen", so Müller. Eine Lärmbelästigung während festgelegter Ruhezeiten müssen Nachbarn jedoch nicht hinnehmen. Auch gezielter Lärm durch Kinder, der andere stören soll, muss nicht geduldet werden.
Falls Eltern nicht eingreifen, kann dies als Ruhestörung angesehen werden. "Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Nachbarn auch hier Rücksicht aufeinander nehmen", rät der Rechtsexperte.
Grillplatz: Was dem Nachbarn nicht gefallen muss Zieht Rauch oder Geruch vom Grill in die Schlaf- oder Wohnräume des Nachbarn, kann dieser das als störend oder unzumutbar empfinden – was einen Eingriff in dessen Eigentumsrecht darstellen könnte, ergänzt Bodo Winter, Landesvorsitzender der hessischen Schiedsleute in Büdingen, der für die gütliche Beilegung von Nachbarschaftsstreitigkeiten zuständig ist.
Das betrifft auch einen Komposthaufen, den der Nachbar als störend empfinden könnte. Der Schiedsmann rät, im Voraus mit den Nachbarn zu klären, wo ein geeigneter Platz für Grill und Kompost sein könnte – am besten nicht direkt an der Grundstücksgrenze.
Zahl der Grilltage: Entscheidungen im Einzelfall Das Landgericht München I hat für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE) eine maximale Anzahl von Grilltagen festgelegt (Urteil v. 1.3.2023, Az. 1 S 7620/22 WEG). Hier stellten die Richter fest, dass Grillen zwar allgemein üblich sei, es aber dennoch Grenzen dafür gebe, wie viel Rauch und Gerüche die Nachbarn hinnehmen müssen. Ein Ausgleich zwischen dem Grillen und dem Bedürfnis nach einer rauch- und geruchsfreien Zeit müsse gefunden werden, so der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland-Westfalen.
Maßstab für die Entscheidung war das Gebot der Rücksichtnahme: Beeinträchtigungen des Sondereigentums der anderen Wohnungseigentümer, die über das unvermeidbare Maß eines geordneten Zusammenlebens hinausgehen, müssen nicht hingenommen werden. Wann diese Grenze überschritten wird, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Bei der Beurteilung spielen der Standort des Grills, die Häufigkeit des Grillens und das verwendete Grillgerät eine Rolle.
Die Rechtsprechung ist uneinheitlich. Um Klarheit innerhalb der Gemeinschaft zu schaffen, können Wohnungseigentümer auch die Anzahl der Grilltage in der Hausordnung festlegen.
19.08.2024, haufe.de