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Energieausweis
Das Zertifikat für Ihre Immobilie
Energieausweis
Seit dem 1. Mai 2014 sind Immobilien-Besitzer verpflichtet, bei der Veröffentlichung von Immobilien-Inseraten für den Verkauf von Immobilien oder der bei der Vermietung einen Energieausweis (bedarfsorientiert oder verbrauchsorientiert) zu belegen. Bei einer Besichtigung muss dieser Ausweis zudem entweder gut ausgelegt sein oder dem Interessenten ausgehändigt werden.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die unterschiedlich erstellt werden:
- Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage für ihn ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren.
- Der Bedarfsausweis eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Isolierung der Fenster und der Decken werden die Wärmeverluste berechnet. Selbstverständlich fließt auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente in diese Bewertung ein. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes. Dieser wird auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt.
Dabei gibt es der Energiesparverordnung EnEV zufolge nur wenige Ausnahmen (z. B. Denkmalgeschützte Immobilien) die von dieser Pflicht befreit sind. Sind Sie sich unsicher, ob Sie für Ihre Immobilie einen Energieausweis benötigen und wenn ja, ob es ein bedarfsorientierter Energieausweis oder ein verbrauchsorientierter Energieausweis sein soll? Wir, von Lütt Immobilien, sind in Ihrer Nähe und unterstützen Sie gerne.
Im Falle eines Verkaufauftrages kümmern wür uns um sämtliche Details, die den Energieausweis betreffen.
Egal ob Sie aus Kiel, Malente, Preetz oder aus Hamburg kommen.
Lütt Immobilien GmbH
Auguste-Viktoria Str. 14
24103 Kiel
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