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Immobilien Leasing
Warum nicht leasen statt kaufen
Immobilienleasing
Nicht nur bei Investitionsfinanzierungen, sondern auch bei der Schaffung neuen Eigentums und der Bewahrung und Sicherung vorhandenen Eigentums vor dem Zugriff Dritter ist die Erkenntnis interessant, die der griechische Philosoph Aristoteles bereits in der Antike formulierte:
Der Reichtum liegt nicht im Eigentum, sondern im Gebrauch der Dinge!
In diesem Zusammenhang hat sich Leasing zu einem zentralen und immer bedeutungsvolleren Finanzierungsinstrument entwickelt. Wir erläutern Ihnen gern, wie sich Immobilienleasing auf Ihren spezifischen Bedarf anwenden lässt.
Konzept des Immobilienleasings
Bei der folgenden Erläuterung zur Verfahrensweise und zur Anwendung von Immobilienleasing bitten wir zu beachten, dass jede Immobilie und jeder Kunde bzw. Leasingnehmer individuell betrachtet werden muss. Daher lässt sich Immobilienleasing nicht allgemeingültig erläutern. Die nächsten Abschnitte können daher nur einen groben Abriss zur Verfahrensweise, zu Sicherheiten für beide Vertragspartner sowie zu den Vor- und Nachteilen des Immobilienleasings geben. Daher sollte eine Beratung immer in einem individuellen Gespräch (gern zunächst auch telefonisch) erfolgen.
Aber nun zum Immobilienleasing selbst
Beim Immobilienleasing erwirbt die Immobilienleasinggesellschaft die Immobilien zum optimalen Preis-Leistungsverhältnis und unterbreitet Ihnen auf der Grundlage dieses Kaufpreises ein Leasingangebot. Dabei soll Ihre Liquidität so gering wie möglich belastet werden um sicherzustellen, dass Sie in der Lage sind und bleiben, den Leasingvertrag zu bedienen. Ein Vorteil des Immobilienleasings ist, dass sich während der gesamten Laufzeit des Leasingvertrages keine Gläubiger in das Grundbuch eintragen können, da die Leasinggesellschaft für die Laufzeit des Vertrages Eigentümer (Durchgangseigentümer) der Immobilie ist. Zu beachten ist der steuerliche Vorteil bei vermieteten Immobilien, da die voll absetzbare Leasingrate sowohl Zinsen als auch Tilgung beinhaltet.
Nach Ablauf des Leasingvertrages, der für privat genutzte Immobilien über mindestens 20 Jahre und für gewerblich genutzte Immobilien über mindestens 10 Jahre abgeschlossen werden muss, geht die Immobilie wieder in Ihr Eigentum oder in das Eigentum einer von Ihnen benannten Person über.
Bei Finanzierung in Vollamortisation ist die Immobilie mit Ablauf des Leasingvertrages komplett bezahlt, da kein Restkaufwert existiert. Bei Finanzierung mit Restkaufwert ist dieser zur Übernahme der Immobilie noch zu zahlen. Anzahlungen oder Leasingsonderzahlungen werden nicht erhoben. Eine Entscheidung hierfür liegt allein in Ihrem Ermessen und führt gegebenenfalls zur Reduzierung der Finanzierungssumme bzw. des Restkaufwertes oder zur Verringerung der Leasingraten während der Vertragslaufzeit.
Sondertilgungen sind grundsätzlich möglich, vorzeitige Ablösung des Leasingvertrages ebenso. Dies sollte jedoch gesondert besprochen werden.
Die Finanzierungsnebenkosten
- Grunderwerbssteuer
- notarieller Kaufvertrag (bei Zwangsversteigerungen Gerichtskosten)
- notarieller Leasingvertrag
- sonstige Kosten, wie Grundbucheintragung, Maklergebühren etc.
können in die Leasingfinanzierung mit eingebaut werden. Diese Kosten werden zunächst mit 16 % beziffert und anschließend nach Vorliegen aller Rechnungen präzise abgerechnet. Ein eventuelles Guthaben wird den Leasingraten gutgeschrieben.
In einem eventuellen Zwangsversteigerungsverfahren wird die Immobilienleasinggesellschaft nur in dem Rahmen Gebote abgeben, der mit Ihnen im Vorfeld entsprechend Ihrer Wünsche und unter Berücksichtigung Ihrer finanziellen Möglichkeiten abgestimmt ist, damit die daraus folgenden Leasingraten Ihre Liquidität nicht höher belasten als vorgesehen und nötig.
Zu Ihrer Sicherheit wird Ihr Ankaufsrecht, das im notariell geschlossenen Immobilienleasing- und Ankaufsrechtsvertrag für Sie vereinbart wurde, sofortnach Abschluss des Notarvertrages in das Grundbuch eingetragen. Dies gibt Ihnen die Gewähr, dass seitens der Leasinggesellschaft, eventueller Rechtsnachfolger oder dritter Personen die Immobilie nicht ohne Ihr Einverständnis weiter veräußert werden kann.
Die Immobilien-Leasinggesellschaft wird Ihnen auf Wunsch jährlich nachweisen, dass mit Ihren Zahlungen der ordnungsgemäße Abtrag der Hypothek erfolgt. Sie übernehmen nach Ablauf des Leasingvertrages ein in Abteilung III lastenfreies Grundbuch.
Sicherung von Immobilieneigentum aus Zwangsversteigerungen
Sie sind – durch welche Umstände auch immer – in finanzielle Not geraten, sodass die Zwangsversteigerung droht bzw. bereits durchgeführt wird. Die Leasinggesellschaft ersteigert im vorher gemeinsam mit Ihnen festgelegten Rahmen die Immobilie, schließt einen Immobilienleasingvertrag und übergibt Ihnen nach Ablauf und Erfüllung des Leasingvertrages die Immobilie lastenfrei in Ihr Eigentum zurück. Zwangsmaßnahmen für die Immobilie drohen nicht mehr, alle Gläubiger sind aus dem Grundbuch gelöscht und die Immobilie ist für die Laufzeit des Leasingvertrages im Eigentum der Immobilienleasinggesellschaft (Durchgangseigentümer), daher kann sich keiner der evtl. noch vorhandenen Gläubiger in das Grundbuch der Immobilie eintragen. Sie sind mit allen Rechten und Pflichten an der Immobilie ausgestattet, so z. B. Nutzungs-, Vermietungs- bzw. Untervermietungsrecht und auch Reparatur- und Instandhaltungspflicht.
Lütt Immobilien GmbH
Auguste-Viktoria Str. 14
24103 Kiel
Hans-Christian Lütt
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