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Sanierungspflicht
Sanierungspflicht
Wer ein älteres Haus kauft oder erbt ist verpflichtet, Heizung und Wärmedämmung auf den aktuellen Stand zu bringen. Es gibt aber Ausnahmen. Wir geben Ihnen einen Überblick. Diese drei Punkte sind laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtend
- Heizkessel austauschen
- Dämmung bestimmter Rohre
- Dämmung der obersten Geschossdecke oder Dachboden
Ausgetauscht werden müssen alle Kessel die älter als 30 Jahre sind.
Gilt nur für Kessel, die nicht auf Brennwerttechnik oder Niedertemperatur ausgerichtet sind. Kosten, je nach Art des Kessels, so um die 5.000-12.000 Euro.
Die Kosten für den neuen Kessel dürften sich aber innerhalb der ersten fünf Jahre durch die Energieeinsparung schon wieder amortisiert haben. Es lohnt sich also schon in Ihrem ureigensten Interesse.
Alle freiliegenden Verteilungsleitungen, also für Warm- und Trinkwasser, in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden. Die Kosten sind gering und das Material kann man sich im Baumarkt oder online beschaffen. Rohrschalen kosten pro laufenden Meter um die 3,- Euro und sind sehr sinnvoll.
Die oberste Geschossdecke ist die Decke vom obersten beheizten Raum zum Dachboden. Sie muss einen bestimmten Wärmedämmwert erreichen. Statt der Geschossdecke können Sie auch das Dach dämmen. Die Kosten dürften, je nach Material, bei 2-3.000 Euro liegen.
Achtung
Wer Sanierungen gemäß GEG vornehmen lässt, muss sich diese von einem Sachverständigen für Wärmeschutz abnehmen lassen. Die Bestätigung muss zehn Jahre lang aufbewahrt und bei Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden.
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19.09.2022,