Immobilie
bewerten lassen!
News & Aktuelles
Was Sie schon immer wissen wollten...
Rund ums Heizen
Solarpflicht für Wohngebäude in den BundesländernMehr zum Thema CO2-KostenSeit Januar 2025 gelten zahlreiche Neuerungen im Heizbereich – von einem gestiegenen CO₂-Preis über dynamische Stromtarife und eine verpflichtende Installation von Smart Metern bis hin zu verschärften Regelungen für Öfen und erweiterten Solarpflichten. Diese Änderungen betreffen nicht nur Eigentümer von Häusern und Wohnungen, sondern auch Mieter, Betreiber bestehender Anlagen und Bauherren, die einen Neubau planen. Einen umfassenden Überblick zu den Neuerungen hat das Serviceportal „Intelligent heizen“ zusammengestellt.
CO₂-Preis: Steigende Heizkosten
Seit dem 1. Januar 2025 liegt der Preis für eine Tonne CO₂ bei 55 Euro – ein deutlicher Anstieg gegenüber 45 Euro im Vorjahr. Eine Beispielrechnung der Verbraucherzentrale NRW zeigt, dass ein älteres Einfamilienhaus mit einem typischen Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden (kWh) durch die CO₂-Preiserhöhung zusätzliche Kosten von etwa 263 Euro pro Jahr bei einer Gasheizung beziehungsweise 349 Euro pro Jahr bei einer Ölheizung verursacht. In Mietwohngebäuden werden diese Mehrkosten anteilig zwischen Vermietern und Mietern umgelegt.
Einbau von Smart Metern
Seit Jahresbeginn sind Messstellenbetreiber – in der Regel die örtlichen Netzbetreiber – dazu verpflichtet, bestimmte Haushalte mit intelligenten Messsystemen (Smart Metern) auszustatten. Betroffen sind:
Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 kWh,
Haushalte, die über eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung zwischen 7 und 100 kW verfügen,
Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, wie etwa Wärmepumpen oder E-Ladestationen.
Smart-Meter Roll-Out. Was seit Januar 2025 verbindlich ist
Dynamische Stromtarife und umfassende Informationspflicht
Energieversorger müssen seit Anfang des Jahres einen dynamischen Stromtarif anbieten, der sich an den täglichen Spotpreisen an der Börse orientiert. Zudem sind sie verpflichtet, ihre Kunden umfassend über die anfallenden Tarifkosten sowie über die Vor- und Nachteile der im Tagesverlauf schwankenden Preise zu informieren. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende.
Smart-Meter Installation - Das ist seit Jahresanfang Pflicht
Solarpflicht in den Bundesländern
Im Jahr 2025 greifen in mehreren Bundesländern neue oder erweiterte Solarpflichten, die vor allem bei Neubauten und umfassenden Dachsanierungen von Bestandsgebäuden zur Anwendung kommen – der maßgebliche Zeitpunkt ist dabei der Zeitpunkt des Bauantrags. So gilt beispielsweise:
In Niedersachsen ist seit dem 1. Januar 2025 für alle neu errichteten Wohngebäude sowie für Bestandsgebäude, deren Dächer umfassend saniert werden, eine Solarpflicht.
In Nordrhein-Westfalen betrifft die Pflicht seit dem 1. Januar 2025 private Neubauten.
In Schleswig-Holstein müssen beim Neubau von Wohngebäuden Photovoltaikanlagen installiert werden.
In Bremen tritt ab Juli 2025 die Solarpflicht für private Neubauten in Kraft.
Solarpflicht für Wohngebäude in den Bundesländern
Verschärfte Regelungen für Öfen
Rund zwölf Millionen Einzelfeuerstätten – wie Kaminöfen, Heizkamine, Heizeinsätze, Herde und Grundöfen – befinden sich in deutschen Wohnräumen. Seit Jahresbeginn sind Kamine, Herde und Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 errichtet und in Betrieb genommen wurden, von einer möglichen Zwangsstilllegung durch den Schornsteinfeger bedroht. Mit Ablauf der Übergangsfrist der ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) am 31. Dezember 2024 müssen diese Anlagen ab dem 1. Januar 2025 dauerhaft die Emissionsgrenzwerte von 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenstoffmonoxid (CO) pro Kubikmeter Abgasluft einhalten.
Aktuelle Regelungen ab Januar 2025
Gebäudetyp-E-Gesetz: Mehr Flexibilität beim Bauen
Ein Gesetzentwurf der Ampel-Regierung, der auch von den Unionsparteien befürwortet wird, sieht im Laufe des Jahres 2025 die Einführung des sogenannten Gebäudetyp-E-Gesetzes vor. Dieses Gesetz soll es künftig erleichtern, von den üblichen Baustandards abzuweichen, ohne dabei die Qualität und Sicherheit der Gebäude zu beeinträchtigen.
Zukunft der Heizungsförderung
Nach dem vorzeitigen Ende der aktuellen Koalition ist die Zukunft der KfW-Heizungsförderung ungewiss. Zum einen steht der beschlossene Bundeshaushalt für 2025 noch aus, zum anderen könnten die Bundestagswahlen am 23. Februar zu einer politischen Neuausrichtung führen. CDU und CSU haben signalisiert, im Falle einer Regierungsübernahme umfassende Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie am Gebäudeenergiegesetz (GEG) vornehmen zu wollen. Für Vermieter startet bereits eine neue Förderrunde zum Heizungstausch.
Hier finden Sie die Infos zur Förderung beim Heizungstausch
Serviceportal „Intelligent heizen“
Das Serviceportal „Intelligent heizen“ rät Immobilieneigentümern, die eine Modernisierung der Heizungsanlage planen, die aktuell verfügbaren Förderzuschüsse zeitnah zu beantragen. Gleichzeitig bietet das Portal einen umfassenden Überblick über alle relevanten Informationen rund um das Thema Heizen.
03.02.2025, haufe.de