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Neues in 2023 - Abteilung Gesundheit
Krankenkassenbeiträge steigen
Für die gesetzlich Versicherten werden die Krankenkassenbeiträge – derzeit im Schnitt bei etwa 15,9 Prozent - um voraussichtlich 0,3 Punkte auf dann durchschnittlich 16,2 Prozent angehoben.
Arbeitgeber erhalten Krankmeldungen elektronisch
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf dem gelben Papier bei Krankschreibungen hat ausgedient. Arbeitgeber müssen ab dem 1. Januar 2023 bei den Krankenkassen die Daten über die Arbeitsunfähigkeit ihrer Mitarbeitenden abrufen. Die Erkrankten müssen von da an keine Bescheinigung mehr vorlegen, die Arbeitsunfähigkeit aber weiter unverzüglich ihrem Arbeitgeber melden. Erkrankte erhalten bei Ärztinnen und Ärzten weiterhin eine Papierausfertigung für ihre Unterlagen. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt jedoch nicht für Privatversicherte.
Neues Gesetz: Notvertretungsrecht für Ehepartner
Ab dem 1. Januar 2023 tritt eine Gesetzesnovelle in Kraft, die Ehepartnern das sogenannte Notvertretungsrecht ermöglicht. Auch wenn keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht vorliegt, können Verheiratete dann Entscheidungen über die Behandlung des erkrankten Ehepartners treffen, sofern er bewusstlos oder krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, diese Entscheidungen selbst zu treffen. Das Recht zur Gesundheitsfürsorge ist auf einen Zeitraum von sechs Monaten begrenzt und räumt nur eingeschränkt vermögensrelevante Entscheidungen ein. Nach Fristablauf wird ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt. Eine Vorsorgevollmacht
ist deshalb trotzdem empfehlenswert.
Höhere Beitragsbemessungsgrenze
Im neuen Jahr steigt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung von 58.050 Euro im Jahr auf 59.850 Euro im Jahr (monatlich 4.987,50 Euro). Beschäftigte sind bis zur Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig. Alles, was darüber hinausgeht, ist beitragsfrei. 2023 steigt auch die Versicherungspflichtgrenze. Die Grenze, bis zu der Beschäftigte gesetzlich versichert sein müssen, steigt von 64.350 Euro jährlich auf 66.600 Euro jährlich (5.550 Euro im Monat). Wer mehr verdient, kann sich privat versichern lassen.
Elektronische Patientenakte mit neuen Funktionen
Die elektronische Patientenakte (ePA) steht seit dem 1. Januar gesetzlich Versicherten zur Verfügung. In der persönlichen Gesundheitsakte findet man alle ärztlichen Behandlungsunterlagen, kann aber auch eigene medizinische Unterlagen hochladen. Ab dem Jahreswechsel kommen neue Funktionen hinzu. Es können zukünftig Daten pseudonymisiert zu Forschungszwecken freigegeben und verwendet werden. Außerdem können Patienten zukünftig elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Krankenhaus-Entlassungsbriefe, Laborwerte, Pflegeüberleitungsbögen und weitere Dinge mit der ePA verwalten. Auch können zukünftig Daten aus Apps auf Rezept in der ePA abgespeichert werden. Eventuell gibt es zukünftig auch eine Opt-Out-Lösung für die ePA – auch das darf ab neuem Jahr geprüft werden. Das heißt, die ePA wird dann automatisch für alle Versicherte erstellt. Ein Widerspruch ist aber dennoch möglich.
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24.01.2023,