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Mängel beim Immobilienkauf

Offensichtliches muss nicht zwingend erwähnt werden.

Regnet es durchs Dach und ist das auch bei einer normalen Besichtigung erkennbar, dann müssen Sie Kaufinteressenten nicht extra auf die Pfützen oder Flecken aufmerksam machen, sofern diese gut sichtbar sind. Es ist offensichtlich und auch für Laien erkennbar.

Besteht allerdings ein Mangel, der nicht sofort bei einer ordentlichen Besichtigung erkennbar ist, ist das ein "versteckter Mangel". Dieser darf vom Verkäufer nicht verschwiegen werden. Es kann sich dabei um konkrete Baumängel handeln, oder z.B. eine mangelhafte Kellerabdichtung, auf die bereits ein Handwerker hingewiesen hat. Auch wenn da noch kein konkreter Schaden entstanden ist.

Aber auch andere Umstände können zu den verstecjten Mängeln gehören. So z.B. der streitlustige Nachbar, der permanent Rechtsstreitigkeiten führt. Oder nicht genehmigte Aus-, Um- und Anbauten können zu den versteckten Mängeln gehören. 

Nichts gesagt ist nicht gelogen

Das ist schon richtig. Allerdings ist es auch nicht fair und kann für den Verkäufer letzten Endes auch ganz schön teuer werden. Bei versteckten Mängeln kann der Käufer Schadensersatz fordern und sogar vom Kauf zurücktreten.

Fair bleiben

Ersparen Sie sich und allen Beteiligten daher unnötigen Ärger. Das schont den Geldbeutel und die Nerven. Nehmen Sie am besten alle Ihnen bekannten Mängel in einen Kaufvertrag auf, auch die offensichtlichen. So beugen Sie Streit asm besten vor. 

Unsicherheiten beim Hausverkauf? Kein Problem. Wir von Lütt Immobilien sind Ihre regionalen Marktexperten und stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Sprechen Sie uns gerne an.

Lütt Immobilien GmbH
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T: 0431 535507-0

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17.02.2022,

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