Jetzt kostenlos
Immobilie
bewerten lassen!

News & Aktuelles

Was Sie schon immer wissen wollten...


News

Gartenarbeiten im Februar

Drei Gartenarbeiten, die Sie im Februar erledigen sollten.

Planung der Beete

Eine gute Planung ist die halbe Miete. Darum sollten Sie schon jetzt im Februar mit der Planung Ihrer Beete starten.
Um dem Boden nicht zu viele Nährstoffe zu entziehen, Bodenkrankheiten vorzubeugen und eine möglichst erfolgreiche Ernte einzufahren, sollten Sie die Prinzipien von Fruchtfolge und Fruchtwechsel beachten. Als Fruchtfolge wird der Anbau von Pflanzen mit unterschiedlichen Bedürfnissen innerhalb von einem Beet und einer Saison bezeichnet. Fruchtwechsel bedeutet jedes Jahr unterschiedliche Pflanzen in einem Beet anzupflanzen.

Tipps zur Gartenplanung finden Sie im Netz, u.a. von der Expertin Mechtild Ahlers.

Vorziehen der Pflanzen

Haben Sie die Planung Ihrer Beetbepflanzung erledigt, können Sie ab Februar schon mit dem Vorkeimen im Haus oder Gewächshaus beginnen. Starten Sie am besten zuerst mit Pflanzen aus wärmeren Gebieten. Hierzu bedecken Sie die Samen mit lockerer Erde, stellen den Topf an einen hellen und warmen Platz und befeuchten die Samen regelmäßig mit einer Sprühflasche. Kartoffeln werden im Übrigen nicht ausgesät, sondern aus den Knollen vorgekeimt. 

Diese Pflanzen sollten Sie jetzt vorziehen: Paprika, Aubergine, Chili, Kopfsalat und Kartoffeln. Die Saatkartoffeln müssen erst einige Wochen vorkeimen, ehe sie Anfang bis Mitte April ins Beet umziehen können. Mit dem Keimen an einem hellen, kühlen Platz beginnen Sie am besten jetzt.

Schneiden von Bäumen und Sträuchern

Den Februar können Sie außerdem perfekt nutzen, um noch kahle Obstbäume und Gehölze zurückzuschneiden.
Damit die Schnittstellen gut verheilen und sich keine Faulstellen bilden, sollten Sie mit einem möglichst kleinen Schnitt knapp über den Knospen schneiden. Entfernen Sie zudem beschädigte und schwache Triebe sowie beim Obstbaum Konkurrenztriebe und senkrecht wachsende Triebe ohne Knospen (Wasserschosse), damit die Blüten und Früchte tragenden Äste mehr Licht und Platz zum Wachsen haben.

Allgemein sollten Sie beim Schnitt Ihres Gartens unbedingt auf den richtigen Zeitpunkt achten. Ansonsten können stattliche Bußgelder drohen. So dürfen in der Zeit vom 01. März bis 30. September Gehölze nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Zulässig sind jedoch auch in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses von Gehölzen und zur Gesunderhaltung von Bäumen.
 

Testlink

09.02.2023,

Disclaimer

Die auf dieser Seite veröffentlichten Nachrichten unterliegen dem Urheberrecht und sind Eigentum der entsprechenden Firma bzw. der Nachrichten-Quelle. Alle Rechte sind ausdrücklich vorbehalten. Jeder Nutzer, der sich Zugang zu diesem Material zugänglich macht, tut dies zu seinem persönlichen Gebrauch und die Nutzung dieses Materials unterliegt seinem alleinigen Risiko. Die Weiterverteilung und jegliche andere gewerbliche Verwertung des vorliegenden Nachrichtenmaterials ist ausdrücklich untersagt. In den Fällen, in denen solches Nachrichtenmaterial durch eine dritte Partei beigestellt wurde, erklärt jeder Besucher sein Einverständnis, die speziellen zutreffenden Nutzungsbedingungen anzuerkennen und sie zu respektieren. Wir garantieren oder bürgen nicht für die Genauigkeit oder die Zuverlässigkeit von irgendwelchen Informationen, die in den veröffentlichten Nachrichten enthalten sind, oder auch in Webseiten auf die hier Bezug genommen wird. Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.
nichts passendes gefunden