Was tun bei einer Scheidung?

Wer bekommt jetzt das Haus?

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Immobilie und Scheidung

Ein Traumhaus, zwei Menschen und eine Scheidung

Bröckelt die Liebe, wird es problematisch. Was geschieht mit Ihrem Eigenheim oder Ihrer Eigentumswohnung? Wer darf wohnen bleiben und wer zieht aus? Was passiert mit dem noch nicht abbezahlten Kredit?

Wenn kein Ehevertrag besteht, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Beim Zugewinnausgleich wird ein finanzieller Ausgleich zwischen den Ehepartnern vorgenommen – so auch für eine gemeinsame Immobilie. Es gibt 5 Möglichkeiten, wie Sie mit der Scheidungs-Immobilie umgehen können:

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Wir bei Lütt Immobilien beraten Sie gerne in dieser brenzlichen Angelegenheit und versuchen mit Ihnen eine individuelle Lösung zu finden. Lassen Sie uns ins Gespräch kommen!

Was geschieht mit dem Kredit?

Gesamtschuld und Haftungsfragen

Für den Kredit haftet prinzipiell nur die Person, die den Vertrag mit der Bank unterschrieben hat. Haben beide Ehepartner unterschrieben, besteht eine Gesamtschuld gegenüber der Bank – unabhängig vom Familienstand.

Die Bank hat das Recht, von beiden Vertragspartnern den gesamten Betrag einzufordern. Hat ein Ehepartner den vollen Betrag ausgeglichen, steht ihm das Recht zu, die Hälfte vom anderen einzufordern. Niemals sollte ein mittelloser Ehepartner einen Kreditvertrag unterschreiben.

Seit 25 Jahren stehen wir bei Lütt Immobilien unseren Kunden nicht nur mit fachlicher Kompetenz, sondern auch mit Herz und Verstand beiseite – auch in Erbfällen und Scheidungsangelegenheiten. Wir sind der richtige Ansprechpartner für Ihre Immobilien in Kiel, Plön und Eutin.

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